Via Orkpiraten stieß ich heute erneut auf den Link zu
Sanktionen wegbloggen, wo wiederum
diese E-Petition verlinkt wird.
Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.
Im besagten Paragraphen
heisst es unter anderem:
Das Arbeitslosengeld II wird [...] in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert [...] abgesenkt, wenn
1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen [...]
c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach § 16a geförderte Arbeit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen, oder
d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,
2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit abgebrochen oder Anlass für den Abbruch gegeben hat.
Dies gilt nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweist.
[...]
(3) Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung nach Absatz 1 wird das Arbeitslosengeld II um 60 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung gemindert. Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung nach Absatz 1 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert.
Diese Sanktionen bedeuten effektiv, dass die Arbeitslosen gezwungen sind, zu tun, was immer der Fallmanager befielt, selbst wenn es rechtswidrig ist, oder eben erstmal zu riskieren, dass man hungert (!). Der Nachsatz in Ziffer 2. bedeutet gegebenenfalls den Rechtsweg, und für den hat jemand, der ALG2 bekommt (oder dann eben nicht mehr) einfach keine Zeit, weil kein Geld zum Leben. Wer aber erst mal tut, was der Fallmanager wünscht, und dann den Rechtsweg parallel einschlägt, setzt sich mitunter dessen Vergeltung aus. Diese Sanktionen geben den ARGEn und Jobjentern einfach zuviel Macht.
Wer für ein
bedingungsloses Grundeinkommen ist, kann nicht für SGB II §31 sein. Und wer, wie ich, das bedingungslose Grundeinkommen für im Kern wünschenswert, aber nicht finanzierbar hält, der wird der Streichung dieses Paragaphen gern zustimmen. Also, mitzeichnen!