Mit nicht geringer Belustigung las ich vorhin
das hier:
Verheiratete Frauen haben einen Anspruch auf die Erfüllung ehelicher Pflichten, die Müdigkeit des Ehemannes, verursacht durch lange Arbeitszeiten, ist kein stichhaltiges Argument gegen Schadensersatzforderungen, so der Beschluss eines französischen Berufungsgerichts, der gestern veröffentlicht wurde. Das Gericht in Aix-en-Provence sprach der Ehefrau 10.000 Euro an Schadensersatzzahlungen zu. Das Urteil ließe sich in seiner Grundsätzlichkeit freilich auch auf den umgekehrten Fall anwenden, bei dem der Ehemann der Kläger ist.
Ob das auch rückwirkend bei schon geschiedener Ehe geltend gemacht werden kann? ^^