Überall auf der Welt sind inzwischen autonom fahrende Automobile als Prototypen im Einsatz. Drei prominente Beispiele sind das
Google Robotic Car oder die Experimente der
TU Braunschweig und der
FU Berlin.
Im US-Bundesstaat Nevada hat es diesen Sommer bereits ein Gesetz durchs Parlament geschafft, wonach dort nun autonome Automobile zulässig sind. Da diese Technik ein enormes Potential besitzt, schrieb ich vor einem Monat eine Email an das Bundesverkehrsministierum, in der ich fragte:
Bestehen aus Sicht der Behörden grundsätzliche Bedenken,
derartige Fahrzeuge in Serienfertigung zuzulassen, und wäre hierzu ein
gesondertes Genehmigungsverfahren erforderlich? Wie lange würde solch
ein Genehmigungsverfahren voraussichtlich dauern? Und schließlich:
Laufen bereits Genehmigungsverfahren für die Zulassung solcher
autonomer Automobile in Deutschland?
Angenehm überrascht war ich, dass ich bereits wenig später eine Email aus einem Ticketsystem heraus erhielt, welche signalisierte, dass die Beantwortung etwas Zeit in Anspruch nähme - markiert war diese Email im Subject mit einem Aktenzeichen (Az.: L 23 - WO 16028) zur besseren Verfolgbarkeit. Vorbildlich.
Heute nun erhielt ich darauf eine inhaltliche Antwort. Und sie lautet:
Sehr geehrter Herr Heinscher,
vielen Dank für Ihre Mail.
Auf Ihre Anfrage zu autonomen Automobilen kann ich Ihnen Folgendes
mitteilen:
Autonom fahrende Kraftfahrzeuge sind nicht genehmigungsfähig und werden
es in absehbarerer Zeit auch nicht sein. Die UNECE-Regelung Nr. 79
(Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich
der Lenkanlage) ermöglicht den Einsatz moderner Assistenzsysteme,
schließt aber das autonome Fahren ausdrücklich aus. Neben
genehmigungstechnischen Gründen, sind auch aufgrund der Vorschriften des
Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) autonom fahrende
Kraftfahrzeuge nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: www.bmvbs.de
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine solch vielversprechende und in ihren Implikationen weitestreichende Technologie würde nun also durch die Trägheit internationaler Abkommen gestoppt. (UNECE ist die United Nations Economic Commission for Europe). Das bedeutet: Um diese Art von Fahrzeugen in Deutschland zu erlauben, wäre es erforderlich, auf höchster Ebene politisch zu intervenieren. In mehreren Ländern gleichzeitig.
Ohne massive Lobbyarbeit fahren wir also noch in 50 Jahren selber.